Antwort 21.12.2023 von Ulrike Bahr SPD
Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.
Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.
Das Ziel ist auf jeden Fall, im Januar direkt weiterzumachen mit den Verhandlungen.
Rentner und Rentnerinnen in Deutschland haben nicht weniger Geld insgesamt zur Verfügung als jemand, der Bürgergeld empfängt. Sollte dies individuell der Fall sein, müsste die betroffene Person berechtigt sein, Grundsicherung im Alter zu beziehen, und sollte das prüfen lassen.