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Das Bundesverkehrsministerium trägt nicht allein die Verantwortung für die Vorgänge bei der Bahn, da die Deutsche Bahn als Aktiengesellschaft, die vollständig im Besitz des Bundes ist, eigene Entscheidungen trifft
Die Tarifeinigung muss per Gesetz auf Beamt:innen übertragen werden. Hierbei muss zwischen Beamt:innen des Bundes und des Landes unterschieden werden.
Ihre Behörde hat insoweit Recht, dass sie bei der Ausstellung der Einbürgerungszusicherung die aktuelle Rechtslage anwendet.