Der Generalbundesanwalt ermittelt seit 2022 in dieser Frage.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.07.2024 von Roderich Kiesewetter CDU
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 19.04.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Bitte richten Sie Ihre Frage direkt an ihn.
Antwort 07.07.2024 von Zaklin Nastić BSW
das BSW hat sich erst Anfang des Jahres gegründet, weshalb ein Parteiprogramm noch nicht erarbeitet werden konnte und Positionen zu vielen Themen noch nicht im Detail feststehen.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 23.02.2024 von Bernd Rützel SPD
Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr.