Beamt*innen erhalten nicht mehr Kindegeld als Angestellte: Das Kindergeld von aktuell monatlich 250 Euro pro Kind wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern gezahlt. Beamt*innen können jedoch unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
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Ich stimme Ihnen zu, dass Menschen, die dauerhaft Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, hier auch über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen sollten. Dies geht natürlich idealerweise über die Einbürgerung, weil nur so eine vollständig gleichberechtigte Teilhabe - auch mit allen demokratischen Rechten - möglich ist. Selbstverständlich ist aber auch ohne Einbürgerung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht möglich.
Hinter der strukturellen Privilegierung des Autos stehen starke wirtschaftliche Interessen. Dabei ist nachhaltige Mobilität für alle möglich.
Wenn wir den Betrieb so weiterfahren und es keine zusätzlichen Mittel gibt, ob von Bund oder Land, müssten wir sogar die Ausbauvorhaben im ÖPNV streichen.
Wir subventionieren Autos nicht. Die FDP hat sich immer gegen Autoprämien ausgesprochen.