Antwort 11.11.2024 von Armand Zorn SPD
Der neue Gesetzesentwurf sieht bereits viele Verbesserungen für den Tierschutz vor.
Der neue Gesetzesentwurf sieht bereits viele Verbesserungen für den Tierschutz vor.
Jede Klinik muss erhalten bleiben. Mindestens als Poliklinik mit einer 24/7 Notfallversorgung. Sollten Privatkliniken schließen, muss sie kommunalisiert werden.
Ein zentraler Punkt der Novelle ist die gesetzliche Absicherung und damit die Institutionalisierung des bereits existierenden Amtes der bzw. des Bundestierschutzbeauftragten. Durch diese Maßnahme wird die Position der Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers erheblich gestärkt, sodass sie bzw. er noch wirksamer als zentrale Ansprechperson und Vermittler zwischen den Akteurinnen und Akteuren agieren kann.