Wie steht es darum, Betriebsratsverhinderung zum Offizialdelikt zu machen?
Das HPI, das Olaf Schulz erst vor kurzem besucht hatte, war Anfang des Jahres groß in den Schlagzeilen wegen einer mutmaßlichen Betriebsratsverhinderung. Hier wurde mit viel Geld und (krimineller) Energie Stimmung gegen die Gründung eines Betriebsrates gemacht. Nun ist Verhinderung von Betriebsräten zwar eine Straftat, diese kann aber nur auf Antrag einer Gewerkschaft verfolgt werden. Einen solchen Antrag gab es hier aber nicht. Im Koalitionsvertrag haben Sie festgelegt, dass diese Hürde jedoch genommen werden soll–Betriebratsverhinderung solle ein Offizialdelikt werden. Können Sie sagen was hier der Stand ist?

Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die betriebliche Mitbestimmung ist eine tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland, deren Schutz mir ein besonderes Anliegen ist. Studien zeigen, dass Behinderungen der betrieblichen Mitbestimmung und insbesondere von Betriebsratsgründungen keine Einzelfälle sind. Die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung ist als Angriff auf unsere Demokratie auf betrieblicher Ebene in jedem Fall inakzeptabel.
Als Bundesminister für Arbeit und Soziales habe ich mich deshalb für eine Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, die Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung als Offizialdelikt einzustufen, intensiv eingesetzt. Ich bedauere sehr, dass es infolge der verkürzten Legislaturperiode nicht mehr möglich sein wird, das Vorhaben in dieser Legislaturperiode zu verwirklichen. Ich werde mich, unabhängig dessen, für die Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens weiterhin stark machen und dafür im anstehenden Wahlkampf werben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB