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Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.
Der im Mai vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes ist das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte.
Soweit nach den Verhaltensregeln für Abgeordnete eine Veröffentlichungspflicht gegeben ist, werden Angaben auf der Abgeordnetenseite des Bundestages angezeigt.
Auch für Berufsbetreuer und für Betreuungsvereine muss die Vergütung nach Qualifikation und Aufgabenbereich attraktiv und mindestens kostendeckend sein.