Antwort 19.02.2025 von Sabine Grützmacher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich teile die Meinung von Herrn Kiesewetter nicht
Ich teile die Meinung von Herrn Kiesewetter nicht
Die gute Nachricht zuerst: Aufgrund Ihres Hinweises und Ihrer Frage und meiner Bitte um eine Stellungnahme, unterzieht die BA noch einmal alle entsprechenden Texte einer Prüfung, damit alle Dokumente und Schriftstücke in einheitlicher Sprache mit den richtigen Begriffen verwendet werden. Dies soll in Zukunft Verwirrungen vermeiden
Ein Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können
Das entscheiden allein die US-Amerikaner.