Frage von Hans-Rüdiger B. • 09.09.2021

Antwort von Enak Ferlemann CDU • 09.09.2021
Ich halte die letzte Reform der Abgeordnetenentschädigung für gut und befürworte die dort getroffenen Anpassungen.
Ich halte die letzte Reform der Abgeordnetenentschädigung für gut und befürworte die dort getroffenen Anpassungen.
Das gestrige zweite Triell hat gezeigt, dass Armin Laschet "Kanzler kann", wie es heutzutage umgangssprachlich heißt.
Mein erstes Projekt wäre eine sofortiger Bau- und Planungsstop für Straßenneubauprojekte und die laufende Überprüfung des Bundesverkehrswegeplan voranzubringen.
Ein Plebiszit kann ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren also nicht ersetzen. Verbesserungen an einem ursprünglichen Gesetzentwurf wären nicht mehr möglich.
Ja.