
Andreas Kutsche BSW
Antwort ausstehend von Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Sehr geehrter Herr E.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Für die Beantwortung würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin mit Expertise im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen