Die Ergänzung des „automatisch“ in § 15a der Beschäftigungsverordnung ist eine Anpassung an den Wortlaut der Richtlinie der Europäischen Union zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern.
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Nach Bekanntwerden der Beanstandungen des Bundesrechnungshofes hat es eine umfassende Prüfung gegeben. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes flossen die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit Fördermittelempfängern ein.
Persönlich bevorzuge ich immer den persönlichen Austausch oder auch Gelegenheiten wie Kneipenabende oder Infostände, bei denen man miteinander ins Gespräch kommen kann.
Die Abstimmung im LIBE-Ausschuss am 3. Dezember 2025 war lediglich zu einer Änderung des Konzepts von sicheren Drittstaaten in der Asylverfahrensverordnung, die einen wesentlichen Kernpunkt der Verordnung abändert. Diese Änderung wurde von einer Mehrheit rechts der Mitte unter Einbeziehung rechtsextremer Parteien wie der AfD und ohne Einbeziehung der liberalen Fraktion erarbeitet und war weit von der bisherigen Kompromisslinie des Asylpakts entfernt.