Antwort 09.07.2026 von Fritz Güntzler CDU
Ich teile Ihre Einschätzung: Einen tragfähigen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Bitcoin und Gold sehe ich nicht.
Ich teile Ihre Einschätzung: Einen tragfähigen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Bitcoin und Gold sehe ich nicht.
Angesichts des massiven Bedeutungsgewinns von Kryptowährungen als Spekulationsobjekte ist die alte steuerliche Ausnahme nicht mehr zeitgemäß.