Antwort 22.07.2026 von Ulrich Lange CSU
Kurzum: Es geht (unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen) um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Dabei muss dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen wird.