Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Bei Identitätsdiebstahl gilt, dass Betroffene nicht automatisch für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie nachweisen können, dass der Identitätsmissbrauch nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist
- Haftungsfrage juristisch strittig
- daher zur Zeit keine valide Antwort möglich
Eine „Beweislastumkehr“ dahingehend, dass Bürgerinnen und Bürger pauschal ihre Unschuld beweisen müssten, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Ich bin ein Verfechter eines abgestuftes Modells – der Staat haftet für nachweisbare Fehler in der Infrastruktur (Staatshaftung), Bürger für grobe Fahrlässigkeit
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.