Frage von Horst H. • 22.02.2025
Antwort von John Frank Csapó AfD • 26.02.2025
Kein Parteiausschussverfahren für Herrn Höcke.
Kein Parteiausschussverfahren für Herrn Höcke.
Wenn der Bericht des Verfassungsschutzes veröffentlicht wird und die AfD darin hochgestuft wird, werde ich die Einleitung eines Verbotsverfahrens ebenfalls unterstützen.
Derzeit würde ich einen Verbotsantrag gegen die AfD nicht unterstützen, für die Zukunft bei weiterer Radikalisierung gleichzeitig nicht ausschließen.
Ich halte es für zwingend, dass ein Verfahren nur dann eingeleitet wird, wenn die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft wird und die Beweise einer Verfassungswidrigkeit einer gerichtlichen Prüfung entsprechend standhalten würden