Frage von Tim J. • 31.05.2025

Antwort von Sören Pellmann Die Linke • 02.06.2025
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der Partei Die Linke gestoppt. Die weitere Beobachtung auf Landesebene ist grundgesetzwidrig.
Selbstverständlich prüft die Bundesregierung als antragsberechtigte Antragstellerin respektive die zuständigen Verfassungsressorts diese Option im Lichte nachrichtendienstlicher Erkenntnisse fortwährend
Ich kann auch verstehen, dass es enttäuschend ist, wenn eine Partei ein Vorhaben nicht umsetzen kann. Gleichzeitig kann ein Wahlprogramm keine Garantie sein – nicht nur wegen möglicher Koalitionen, sondern auch, weil sich eine Bundesregierung im Laufe einer Legislaturperiode oftmals auf veränderte weltpolitische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen einstellen muss.