Antwort 15.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Die Rentenkommission, die ich im Dezember einsetzen werde, wird dazu fundierte Vorschläge erarbeiten.
Die Rentenkommission, die ich im Dezember einsetzen werde, wird dazu fundierte Vorschläge erarbeiten.
Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.
