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die Zuständigkeit für die frühkindliche Bildung in Deutschland ist föderal organisiert und liegt primär bei den Ländern und Kommunen. Die Bundesländer sind zuständig für die konkrete Bildungspolitik, etwa die Bildungspläne der Kitas.
Das Problem war hier nicht eine vermeintliche Lücke im Grundgesetz, sondern dass ein verurteilter und gefährlicher Islamist frei herumlaufen konnte.
Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist bereits heute durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs 1 GG), die Rechtsprechung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie durch europäische und völkerrechtliche Vorgaben gewährleistet.