Antwort 30.04.2026 von Joachim Ebmeyer CDU
Einen ausgewiesenen Steuermehrbetrag, speziell durch Rohölpreissteigerungen wird nicht erfasst, da die Steuern nicht nach Rohölpreisanteil aufgeschlüsselt erfasst werden.
Einen ausgewiesenen Steuermehrbetrag, speziell durch Rohölpreissteigerungen wird nicht erfasst, da die Steuern nicht nach Rohölpreisanteil aufgeschlüsselt erfasst werden.
Ihre Frage bezieht sich auf eine Angelegenheit des Bundes.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Ergänzende regelbare Kraftwerkskapazitäten wie Gaskraftwerke dürfen nur als Brückentechnologie in eine erneuerbare Zukunft fungieren.
Klimaschutz darf nicht an den Lebensrealitäten von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen vorbeigehen. Die von Ihnen angesprochenen fossilen Abhängigkeiten sind ein Problem, das wir seit Jahren kennen.