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Lars Ehm
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Frage von Stefan L. •

Abstimmungsverhalten bei der Krankenhausreform mit JA, sind ihnen die Krankenhaeuser und die medizinische Versorgung so egal? Benoetigen Sie privat keine medizinische oder psychische Versorgung?

• Wie begründen Sie dieses Abstimmungsverhalten gegenüber den Hausärztinnen und Hausärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie den Krankenhäusern in unserem Wahlkreis?

• Warum haben Sie einer Reform zugestimmt, die aus Sicht vieler lokaler Leistungserbringer und Patienten die medizinische Versorgung vor Ort schwächt und den Eindruck erweckt, an den falschen Stellen zu sparen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte zunächst einen wichtigen sachlichen Punkt richtigstellen: Ich habe der Krankenhausreform, dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), nicht zugestimmt. Die entsprechende Abstimmung im Deutschen Bundestag fand am 17. Oktober 2024 statt. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das damalige KHVVG abgelehnt. Hiervon ist die inzwischen beschlossene GKV-Strukturreform zu unterscheiden.

In der laufenden Wahlperiode wurde die Krankenhausreform weiterentwickelt. Ziel des nun beschlossenen Gesetzes ist es, die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu erhalten und zugleich die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu entlasten. Damit sind auch Veränderungen und Einschränkungen verbunden. Bei der notwendigen Konsolidierung des Gesundheitswesens müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten.

Mir ist dabei wichtig, die Auswirkungen der Reform nicht allein aus der politischen Perspektive zu betrachten. Ich bin deshalb seit Monaten im Wahlkreis im regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser, der Ärzteschaft, der Apotheken und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens. Diese Gespräche und die dabei gewonnenen Erfahrungen aus der Praxis fließen in meine parlamentarische Arbeit ein.

Am Ende steht der Gesetzentwurf, auf den sich die Koalition der Mitte von Union und SPD verständigt hat. Zugleich wird die Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens damit nicht abgeschlossen sein. Für dieses Jahr ist ein weiterer Gesetzentwurf zur strukturellen Weiterentwicklung vorgesehen. Auch dabei wird es darauf ankommen, notwendige Veränderungen so zu gestalten, dass die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems erhalten bleibt und eine gute, verlässliche und erreichbare medizinische Versorgung auch künftig gewährleistet werden kann.

Für mich ist entscheidend, dass notwendige Strukturveränderungen mit einer qualitativ hochwertigen, erreichbaren und verlässlichen medizinischen Versorgung verbunden werden. Gerade angesichts unterschiedlicher regionaler Versorgungsstrukturen müssen die notwendigen Veränderungen praxistauglich umgesetzt werden und der Erhalt der Versorgungssicherheit gewährleistet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Ehm MdB

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