Antwort 15.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Eine Vermögenssteuer lehne ich aus unterschiedlichen Gründen ab und bei der Erbschaftsteuer gilt für mich: Keine pauschalen Verschärfungen, die Unternehmen oder Arbeitsplätze gefährden.
Eine Vermögenssteuer lehne ich aus unterschiedlichen Gründen ab und bei der Erbschaftsteuer gilt für mich: Keine pauschalen Verschärfungen, die Unternehmen oder Arbeitsplätze gefährden.
Die geplante Absenkung der UVG-Altersgrenze ist noch nicht beschlossen. Halbwaisenrenten werden bereits angerechnet; weitere Sozialleistungen bleiben möglich.
Der Schutz der Menschen muss im Mittelpunkt stehen!
Gunnar Beck, Nikolaus Fest, Maximilian Krah, Joachim Kuhs, Sylvia Limmer und Guido Reil sind keine Europaabgeordneten mehr und konnten somit auch nicht abstimmen. Markus Buchheit hat abgestimmt.