Eine Chatkontrolle – also die anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtsstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.07.2026 von Dietmar Bartsch Die Linke
Antwort ausstehend von Alexander Radwan CSU
Antwort 10.09.2026 von Carolin Wagner SPD
Was die Trilogverhandlungen zu einer verpflichtenden Chatkontrolle anbelangt: Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich.
Antwort 24.07.2026 von Peter Aumer CSU
Das Europaparlament hat die freiwilligen Chatkontrolle, die seit 2021 galt und im April 2026 auslief, bis April 2028 verlängert. Ziel ist es diese Übergangsregelung bis zur Erarbeitung eines finalen Gesetzes nutzen zu können, um vor allem den Kinderschutz aufrechtzuerhalten.
Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 29.07.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine anlasslose Chatkontrolle stellt einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dar und wirft erhebliche verfassungs- und europarechtliche Fragen auf.