Frage von Mohamed E. • 16.04.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 18.04.2023
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Zum anderen befürchte ich, daß der Geschwisternachzug missbräuchliche Wirkungen hat. Dem dürfen wir nicht Vorschub leisten.
In dem Referentenentwurf für die Staatsangehörigkeitsreform sind viele gute Punkte enthalten, die alle auf den Abmachungen aus dem Koalitionsvertrag basieren.
Das Bundesministerium des Innern hat mit dem Entwurf das umgesetzt, was SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Die Reform des Staatsbürgerrechts (STaG) befindet sich weiterhin in Ressortabstimmung zwischen BMJ und BMI.