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Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld I, BAföG oder wie in Ihrem Fall Rente haben keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch. Personen, die aber Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter [...] beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen.

Wir Freie Demokraten sind ebenso wie unsere Koalitionspartner bestrebt, diese Reform zügig zu verabschieden.

Studienzeiten in Deutschland werden an sich nicht angerechnet auf die Einbürgerung.

Die unterschiedliche Unterstützungshöhe zwischen Deutschland und Polen ist hauptsächlich den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten bzw. dem jeweiligen Existenzminimum in beiden Ländern geschuldet.
