GG Art 38 Abs 1) Satz 2 "…und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“Wieso können Sie der Einrichtung eines Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Maskendiel`s nicht zustimmen?
Das verhalten von Jenz Spahn als BMG wir durch die Journalisten stück für stück aufgeklärt. Damit ist es eine eitrige Wunde die immer wider die gesamte Demokratie beschmutzt. Wenige MdB der SPD reichen um ein Untersuchungsausschuss einzurichten. Eine Enquete-Kommissionen hat eine andere Bedeutung und Aufgabenstellung. Die SPD Fraktion nimmt es schweigend hin wenn eine Abmachung zur Wahl von Verfassungsrichtern von der Fraktion der Union einfach gebrochen wird, hat aber nicht den mum ein Untersuchungsausschuss mit ein zu richten? Die Einrichtung ist keine Verurteilung!
Sehr geehrter Herr F.,
zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich kann Ihre Empörung über die Vorgänge rund um die Maskenbeschaffung in der Pandemie sehr gut nachvollziehen. Auch wenn es während der Pandemie nachvollziehbare Gründe für schnelles und pragmatisches Handeln gab, dürfen rechtliche Standards und Grundsätze fairer Vergabeverfahren nicht missachtet werden. Mögliche Unregelmäßigkeiten müssen aufgeklärt, politisches Fehlverhalten benannt und Konsequenzen geprüft werden, unabhängig davon, wer betroffen ist.
Sie sprechen den Untersuchungsausschuss an. Ein solcher Ausschuss ist tatsächlich das schärfste parlamentarische Kontrollinstrument, das uns als Bundestag zur Verfügung steht. Seine Einrichtung erfordert aber eine präzise Abgrenzung von journalistischer Aufklärung, um nicht den Eindruck einer politischen Vorverurteilung zu erwecken.
Das bedeutet jedoch keineswegs, dass wir an einer Aufklärung kein Interesse hätten, im Gegenteil. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Vorgänge rund um mögliche Fehlverhalten im damaligen Gesundheitsministerium vollständig transparent gemacht werden. Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion gibt es seit Längerem Stimmen, die einen Untersuchungsausschuss nicht ausschließen. Wir werden sehr genau prüfen, mit welchem Instrument die vollständige Aufklärung am besten vorangebracht werden kann. Für uns ist vollkommen klar, dass die Vorgänge in Sachen Maskenbeschaffung vollständig aufgeklärt werden müssen.
Ich versichere Ihnen: Ihr Hinweis auf die Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten gegenüber dem eigenen Gewissen (Art. 38 GG) ist berechtigt und wird von mir ernst genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff
