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Aktuell sind E-Fuels noch keine Option, um Millionen Fahrzeuge anzutreiben. Das liegt nach meiner Einschätzung aber auch ganz wesentlich an der Regulatorik: Weder die Forschung an E-Fuels noch deren Anwendung sind unter den aktuellen Bedingungen attraktiv, sodass auch kaum in klimafreundliche Kraftstoffe investiert wird.


Das Innen- und das Finanzministerium arbeiten bereits sowohl an der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten und als auch parallel dazu an der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Alimentation von Beamten
Wir halten die letzte Wahlrechtsreform weiterhin für eine gute Lösung und sehen aktuell keinen Anlass für neuerliche Änderungen.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Bundestagswahlrecht weiterzuentwickeln. Geplant ist eine Wahlrechtskommission, die die Reform von 2023 evaluiert und noch 2025 Vorschläge vorlegen soll, unter anderem dazu, wie jeder Bewerberin mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und die Größe des Parlaments im Rahmen bleibt.