
Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.
Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.
Das von Ihnen angesprochene Treffen ist uns nur aus dem Medien bekannt
Der Kollege Herr Dr. Heck hat den zitierten Satz ja im Zusammenhang mit der Veränderung des Wahlvolkes gesagt. Wenn Menschen eingebürgert werden, werden sie natürlich auch wahlberechtigt und die Wählerschaft ändert sich
Die Chancenkarte ist eine neue Möglichkeit, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Bisher ist es ja so, dass man nur mit Studienabschluss oder mit einer Berufsausbildung, die mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen kann.
zur Gültigkeit oder Ungültigkeit von in der Vergangenheit vorgenommenen Einbürgerungen wurden im aktuellen Gesetzgebungsverfahren keine Entscheidungen getroffen.
Die Visumproblematik an den Botschaften ist uns bekannt, allerdings liegt das nicht im Zuständigkeitsbereich der Länder. Wir würden uns auch dringendst eine Beschleunigung der Vorgänge wünschen, können dies aber von Länderseite aus leider nicht beeinflussen.