
Die Westbalkanregelung ist für ukrainische Geflüchtete ungeeignet, da sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers sowie allgemeine Visumsvoraussetzungen und weitere Anforderungen erfordert.
Die Westbalkanregelung ist für ukrainische Geflüchtete ungeeignet, da sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers sowie allgemeine Visumsvoraussetzungen und weitere Anforderungen erfordert.
Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.
Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen.
Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.