Antwort ausstehend von Peter Boehringer AfD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Susanne Hierl CSU
Antwort ausstehend von Tim Klüssendorf SPD
Antwort 16.07.2026 von Lina Seitzl SPD
Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.
Antwort ausstehend von Nadine Koppehel AfD

Antwort 19.08.2026 von Philip Hoffmann CDU
Ohne Gegensteuern wäre bis 2030 eine Beitragslücke von bis zu 40 Milliarden Euro entstanden – mit der Folge weiter steigender Lohnnebenkosten, die am Ende genauso auf Praxen, Beschäftigte und Patienten durchgeschlagen wären. Der Deutsche Bundestag hat deshalb am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.