Antwort 11.08.2026 von Doreen Hainich Die Linke
Ich möchte auch nichts schön reden, denn wir können nicht alles gleichzeitig kostenlos machen.
Ich möchte auch nichts schön reden, denn wir können nicht alles gleichzeitig kostenlos machen.
Die derzeitige Rechtslage folgt allerdings der unterschiedlichen Systemlogik von gesetzlicher und privater Krankenversicherung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden Einkommen in der Regel beitragspflichtig herangezogen, um die Solidarfinanzierung sicherzustellen.