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Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort von Sigmar Gabriel
SPD
• 04.06.2012

(...) Grundsätzlich gilt: Parteispenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 € übersteigen, sind nach § 25 III Parteiengesetz unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich („ad hoc“) anzuzeigen. (...)

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