Wie verbreitet ist die Beschäftigung von Verwandten konkret?
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
können sie ausschließen, dass sie als Abgeordneter Mitarbeiter beschäftigen, die in einem Verwandschaftsverhältnis zu anderen Abgeordneten im Bundestag oder in einem Länderparlament stehen?
Können sie ausschließen, dass Abgeordnete des Bundestages oder einen Länderparlamentes Mitarbeiter beschäftigen, die mit ihnen verwandt sind?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ihre Mühe.
Walburga S.
Antwort ausstehend von Lutz Brinkmann CDU

