Frage von Jenny M. • 24.11.2020

Antwort von Stefan Weber SPD • 29.11.2020
(...) Des Weiteren hat der Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen, somit sehe ich derzeit keine Verharmlosun (...)
(...) Des Weiteren hat der Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen, somit sehe ich derzeit keine Verharmlosun (...)
(...) alle betroffen von den Vorfällen in Henstedt-Ulzburg anläßlich der AfD-Veranstaltung und der Gegendemonstration. (...)
(...) die Antwort von mir ist: nein. (...)
(...) Sie finden alle wichtigen Informationen unter: www.bundestag.de/dokumente . (...)
(...) Nach § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz sollen die Anordnungsbefugnisse der Bundesregierung "unbeschadet der Befugnisse der Länder" gelten, sodass nach dem Wortlaut der Vorschrift eine Beschränkung der Verwaltungskompetenz und damit die Anordnungsbefugnis der Länder nicht vorgesehen ist. Dieser Zusatz wird in dem Antrag scheinbar bewusst weggelassen (...)