Frage von Hjalmar K. • 08.08.2021

Antwort ausstehend von Wiebke Papenbrock SPD
nach den Erfahrungen der Vergangenheit, beispielsweise beim "Sturm auf den Reichstag" sowie den wiederholten Verstößen gegen Coronaschutzmassnahmen und Auflagen, kann ich nachvollziehen, dass die Polizei diese Demonstration untersagt hat.
Ja.
Das Demonstrationsrecht gilt auch und gerade für Menschen, deren Meinung von einer Mehrheit nicht geteilt wird. Eine gesunde Demokratie muss das aushalten.
Würde 3 von 5 Sternen vergeben, da es noch deutliches Verbesserungspotenzial gibt, aber immerhin überhaupt verboten wurde und es Verbotdurchsetzungsversuche gab