Frage von Lina E. • 31.01.2022

Antwort ausstehend von Steffen Janich AfD
Sollte eine Warnung vor der Sturmflut vonnöten sein, passiert dies auf Grundlage der von Ihnen beschriebenen Maßgaben
Nach meinen Auskünften gehe ich davon aus, dass zumindest über NDR 90,3 ausreichend frühzeitig vor der Sturmflut gewarnt wurde.
da die Impfpflicht im Bundestag nicht beschlossen wurde, stelle ich Ihnen hier nur kurz dar, mit welchen Vorschlägen wir als Gruppe von Abgeordneten, die für eine Impfpflicht ab 50 plädiert haben, uns in die Debatte eingebracht haben:
In der vergangenen Wahlperiode hat unsere Justizministerin Lambrecht mit dem Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen den § 201a des Strafgesetzbuchs geändert.