Frage von Jörg R. • 16.04.2022

Antwort von Rolf Mützenich SPD • 19.04.2022
das aktuelle Waffenrecht lässt die Nutzung von Pfefferspray und auch Gaspistolen (unter Auflagen) zu
das aktuelle Waffenrecht lässt die Nutzung von Pfefferspray und auch Gaspistolen (unter Auflagen) zu
Nein, aber im Falle eines Anstiegs von Waffenmissbrauch, soll das geltende Recht darauf überprüft werden, ob es, wie bisher, ausreichend Schutz leisten kann.
Unser Ziel ist es Rechtsextreme und Reichsbürger, die Feinde unserer Demokratie, konsequent zu entwaffnen und von Waffen fernhalten.
Migration insbesondere die Belastung der Sozialsysteme ist auch weiterhin einer unserer Kernthemen
Die Anhebung sollte nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE bereits zum 1. Januar 2023 erfolgen
Es handelt sich zwar um einen pauschalen Zuschlag, dennoch werden die unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen berücksichtigt.