Frage von Sebastian C. • 10.01.2024

Antwort von Stefan Seidler SSW • 17.04.2024
Unsere Demokratie muss wehrhaft gegenüber ihren Gegnern sein. Für mich gehört zu dieser Wehrhaftigkeit eine Prüfung solcher Verbotsverfahren dazu.
Unsere Demokratie muss wehrhaft gegenüber ihren Gegnern sein. Für mich gehört zu dieser Wehrhaftigkeit eine Prüfung solcher Verbotsverfahren dazu.
Demokratiefeindliches Gedankengut lässt sich nicht verbieten.
Die AfD wird seit mehreren Jahren durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf Bundesebene als Verdachtsfall eingestuft.
Eines muss uns aber klar sein: Der Rechtsextremismus verschwindet nicht durch einen solchen Antrag und auch nicht durch ein Verbotsverfahren.
das Remigrations-Konzept der AfD ist auf nachfolgender Webseite umfassend dargestellt