
Es geht um den Schutz unserer Demokratie. Ob ein Verbotsverfahren ausreichend begründet und was damit zu erreichen wäre, sollte gründlich geprüft werden.
Es geht um den Schutz unserer Demokratie. Ob ein Verbotsverfahren ausreichend begründet und was damit zu erreichen wäre, sollte gründlich geprüft werden.
Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse aus dieser weitergehenden Beobachtung abwarten, bevor wir als SPD-Bundestagsfraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.
Verbotsverfahren unterliegen hohen rechtlichen Hürden. Wir Grüne setzen uns für die Stärkung der demokratischen Kultur ein.
Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden.
Unabhängig davon braucht es auch eine inhaltliche Auseinandersetzung, denn die AfD ist nur gut im Nein-Sagen und Pöbeln. Für die konkreten Sorgen der Leute im Alltag bietet sie selbst nichts. Das deutlich zu machen, ist Aufgabe aller demokratischen Parteien.