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Simone Borchardt
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Frage von Indra S. •

Führt die Honorarkürzung in der Psychotherapie zu struktureller Entgeltungleichheit und Folgeschäden?

Sehr geehrte Frau Borchardt,Ihre Trennung von Gleichstellung und GKV-Finanzsteuerung blendet strukturelle Diskriminierung aus. Die Unterbewertung weiblich dominierter Berufe (Gender Devaluation) ist kein Zufall und wissenschaftlich belegt.. Trotz Approbation wurde die Vergütung der Psychotherapeutinnen nie an das Niveau männlich dominierter Facharztgruppen angeglichen. Kürzungen bei dieser am schlechtesten bezahlten akademischen Gruppe zementieren diese Ungleichheit über formal neutrale Systeme.Zudem ist dies ökonomisch kontraproduktiv. Kürzungen verschärfen Versorgungslücken und zerstören den Return on Investment (ROI) einer effektiven Versorgung. Jeder gekürzte Euro führt zu einer Kostenverschiebung hin zu massiven volkswirtschaftlichen Schäden durch längere AU-Zeiten und Frühverrentungen.Warum spart die Politik an der Basis und ignoriert Expertenkommissionen, die Reformen bei großen Posten wie Pharma oder Bürgergeld-Beiträgen fordern?

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Ich halte Ihre Schlussfolgerung in dieser Form nicht für überzeugend. Sie verbinden eine umstrittene Honorarentscheidung mit dem Vorwurf struktureller Diskriminierung. Genau an diesem Punkt muss man fachlich sehr sauber bleiben. Eine Vergütungsentscheidung wird nicht allein dadurch gleichstellungspolitisch diskriminierend, dass sie eine Berufsgruppe betrifft, in der überwiegend Frauen tätig sind.

Die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen wird im System der vertragsärztlichen Versorgung nicht nach Geschlecht vorgenommen. Grundlage ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab. Zuständig ist der Bewertungsausschuss beziehungsweise, wenn keine Einigung erzielt wird, der Erweiterte Bewertungsausschuss. Die Absenkung um 4,5 Prozent wurde dort beschlossen, nachdem KBV und GKV-Spitzenverband keine gemeinsame Lösung gefunden hatten. Die KBV kritisiert diese Entscheidung deutlich. Der GKV-Spitzenverband hält sie auf Grundlage des gesetzlich vorgesehenen Honorarvergleichs für sachlich begründet. Das zeigt zunächst einmal: Es gibt eine fachliche Auseinandersetzung über Daten, Berechnungsmethoden und Vergleichsmaßstäbe. Daraus folgt aber noch kein Nachweis einer geschlechtsspezifischen Abwertung.

Auch die Approbation allein beantwortet diese Frage nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung vergütet Leistungen nicht nach Berufsimage, akademischem Abschluss oder Geschlechteranteil einer Berufsgruppe, sondern nach der Bewertung konkreter Leistungen. Dabei spielen Zeitaufwand, Kostenstruktur, Praxisbetrieb, Personalaufwand, Vergleichsgruppen und gesetzliche Wirtschaftlichkeitsvorgaben eine Rolle. Über die Methodik kann man selbstverständlich streiten. Das tut die KBV auch. Etwas anderes ist es jedoch, daraus eine verdeckte Diskriminierungsabsicht abzuleiten. Dafür sehe ich keine belastbare Grundlage.

Ihre Aussage, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien „die am schlechtesten bezahlte akademische Gruppe“, ist in dieser Pauschalität ebenfalls nicht sauber. Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass Honorarstatistiken in der Psychotherapie stark durch den hohen Anteil hälftiger oder geringerer Tätigkeitsumfänge geprägt sind. Nach seinen Angaben liegt dieser Anteil bei psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Praxis bei 72 Prozent, während er bei den übrigen Arztgruppen zusammen bei 12 Prozent liegt. Zudem verweist der GKV-Spitzenverband auf deutlich niedrigere durchschnittliche Betriebsausgaben in psychotherapeutischen Praxen gegenüber ärztlichen Fachgruppen. Diese Zahlen kann und muss man fachlich diskutieren. Man kann sie aber nicht einfach mit dem Begriff „Gender Devaluation“ beiseiteschieben.

Auch ökonomisch ist Ihre Argumentation zu absolut. Ja, psychische Erkrankungen verursachen lange Arbeitsunfähigkeiten, erhebliche Krankheitsverläufe und hohe Folgekosten. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede Veränderung der Vergütung in genau dieser Höhe zu einem gleich hohen oder höheren volkswirtschaftlichen Schaden führt. Die Formel „jeder gekürzte Euro erzeugt massive Folgeschäden“ ist kein Nachweis, sondern eine Behauptung. Versorgung hängt nicht allein vom Preis einer einzelnen Leistung ab. Entscheidend sind auch Bedarfsplanung, Kassensitze, regionale Verteilung, Teilzeitquoten, Akutangebote, Praxisorganisation, Bürokratie, Steuerung und die Frage, wie vorhandene Kapazitäten tatsächlich bei Patientinnen und Patienten ankommen.

Hinzu kommt: Die finanzielle Wirkung der Entscheidung ist kleiner, als es Ihre Formulierung nahelegt. Der GKV-Spitzenverband spricht für 2026 von einer Absenkung um voraussichtlich 120 Millionen Euro, zugleich aber von höheren Strukturzuschlägen um 14,5 Prozent mit erwarteten Mehreinnahmen von 30 Millionen Euro. Im Ergebnis beziffert er die Honorarwirkung auf rund minus 2,3 Prozent beziehungsweise etwa 90 Millionen Euro. Das ist für Praxen relevant und darf nicht klein geredet werden. Es ist aber kein Beleg für eine systematische Zerstörung der psychotherapeutischen Versorgung.

Auch der Vorwurf, die Politik ignoriere größere Reformposten wie Pharma oder Bürgergeld-Beiträge, trifft so nicht zu. Die Finanzkommission Gesundheit hat ausdrücklich viele Bereiche in den Blick genommen, darunter Leistungserbringer, pharmazeutische Hersteller, Medizinprodukte, Krankenkassen, Beitragszahler, Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie steuerfinanzierte Leistungen. Sie benennt auch die Frage einer angemessenen Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden.

Richtig ist: Die CDU/CSU sieht seit langem kritisch, dass die gesetzliche Krankenversicherung mit Kosten belastet wird, die eigentlich gesamtgesellschaftlich zu finanzieren wären. Dazu gehören insbesondere unzureichend gedeckte Beiträge für Bürgergeldbeziehende. Richtig ist auch: Bei Arzneimitteln, Wirtschaftlichkeitsreserven, Bürokratie, Fehlversorgung und Ausgabendynamik müssen Reformen ansetzen. Daraus folgt aber nicht, dass ein einzelner Leistungsbereich von jeder Prüfung seiner Vergütung ausgenommen werden kann.

Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob Psychotherapie wichtig ist. Sie ist wichtig. Die Frage ist, ob jede Kritik an Vergütungsrelationen sofort als Diskriminierung verstanden werden darf. Das halte ich für falsch. Eine sachliche Debatte muss unterscheiden zwischen berechtigter Sorge um Versorgung, methodischer Kritik an der Honorarberechnung und einer politischen Unterstellung, die aus einer Vergütungsentscheidung eine geschlechtspolitische Benachteiligung konstruiert.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung verlässlich bleibt, dass die Datengrundlagen sorgfältig geprüft werden und dass Fehlsteuerungen korrigiert werden. Ich werde aber nicht akzeptieren, dass eine komplexe Finanzierungs- und Vergütungsfrage auf eine pauschale Diskriminierungsthese reduziert wird. Das hilft weder Patientinnen und Patienten noch einer seriösen Gesundheitspolitik.

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