Antwort 11.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Der Unterschied liegt vor allem darin, dass aus einer Einzelfallmöglichkeit der gesetzliche Regelfall würde. Wie das konkret aussieht, entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren, in das ich Ihre Sorge um die Belastung der Praxen mitnehme.