Antwort ausstehend von Cansın Köktürk Die Linke
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Antwort 14.11.2025 von Timon Dzienus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beim Versorgungsausgleich findet ein Eigentumsübergang statt
Antwort 21.10.2025 von Annika Klose SPD
Sie sprechen mit Ihrer Anfrage eine Thematik an, die bereits mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen war. Hierbei wurde wiederholt bestätigt, dass der §37 Abs. 2 VersAusglG mit dem Art. 14 GG vereinbar ist.

Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
Antwort 17.10.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Ihren Unmut darüber, dass ein Rentenanspruch trotz Ablebens des Ehepartners durch den
Versorgungsausgleich gemindert wird, kann ich menschlich nachvollziehen.
Antwort 17.10.2025 von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung findet einmalig ein Eigentumsübergang statt: Das Eigentum an den Rentenansprüchen vom einen Ehepartner (1) geht zu einem bestimmten Teil an den anderen Ehepartner (2) über.