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Catarina dos Santos-Wintz
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Frage von Sabrina R. •

Wie bewerten Sie die geplante Einschränkung des Entlastungsbetrags im Rahmen des PNOG, wonach dieser künftig nicht mehr für die Tagespflege genutzt werden kann?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann gut nachvollziehen, dass die geplante Neuordnung des Entlastungsbetrags Fragen aufwirft. Viele Familien nutzen diesen Betrag heute sehr flexibel – auch, um die Kosten der Tagespflege zu ergänzen. Wenn sich das ändert, betrifft das ganz konkret den Alltag von pflegenden Angehörigen.

Vorab kurz zur Einordnung, warum diese Reform überhaupt angegangen wird: Die Pflegeversicherung steht finanziell unter erheblichem Druck, die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen, und ohne Gegensteuern würde die Finanzierungslücke in den kommenden Jahren weiter wachsen. Das PNOG soll genau diese Lücke schließen und das System langfristig stabil halten. Das ändert nichts daran, dass jede einzelne Maßnahme sehr genau darauf geprüft werden muss, was sie für Menschen wie Sie in der Praxis bedeutet – und genau das nehme ich mit in die Beratungen.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll der bisherige Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat) ab 2027 durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden – mit einer Erhöhung auf bis zu 175 Euro monatlich, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sogar bis zu 300 Euro. Dieses Budget soll künftig ausschließlich für niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung stehen, etwa Betreuungsangebote oder Nachbarschaftshilfe. Der bisherige Umwandlungsanspruch, mit dem der Entlastungsbetrag auch für andere Zwecke wie die Tagespflege eingesetzt werden konnte, würde damit entfallen. Ziel ist nach Angaben des Ministeriums mehr Klarheit nach dem Prinzip „eine Leistung – ein Zweck“ sowie eine bessere Eindämmung von Missbrauch, der in der Vergangenheit etwa bei vorkonfigurierten Leistungsangeboten festgestellt wurde.

Wichtig ist mir dabei: Die Tagespflege selbst entfällt auch nach diesem ersten Entwurf nicht. Sie bleibt über das neue, eigenständige Sachleistungsbudget für professionelle Pflege finanzierbar. Was wegfiele, wäre lediglich die Möglichkeit, sie zusätzlich über das Sozialraumbudget aufzustocken. Für Haushalte, die genau diese Kombination bislang genutzt haben, kann dies eine Belastung bedeuten – das will ich nicht kleinreden.

Aus meiner Sicht ist entscheidend, dass wir diese Leistungen in einem finanziell angespannten System so ordnen, dass sie zielgenau ankommen, ohne die Grundversorgung zu gefährden. Die Neuordnung ist Teil eines größeren Pakets, mit dem die Pflegeversicherung insgesamt stabilisiert werden soll – nicht eine gezielte Kürzung bei der Tagespflege. Ob und in welcher Form die Regelung am Ende so kommt, ist allerdings noch offen: Es handelt sich ausdrücklich bislang um einen Referentenentwurf, der das parlamentarische Verfahren noch durchlaufen muss. Gerade der Punkt der Zweckbindung wird in den Beratungen der Unionsfraktion kritisch mitdiskutiert werden.

Mehr kann ich Ihnen im Moment noch nicht zusagen, aber ich verfolge das Verfahren aufmerksam und nehme Ihre Rückmeldung mit in die weiteren Beratungen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße 

Catarina dos Santos-Wintz

 

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