Antwort 15.07.2026 von Ates Gürpinar Die Linke
Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf sein
Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf sein
Ich halte die Aufteilung nicht für gerechtfertigt. Sie folgt einem Sparziel, das nachträglich um Ausnahmen ergänzt wurde. Notwendig wäre gewesen, die Eingriffe zurückzunehmen, statt sie für einzelne Gruppen abzumildern.
Keine Ausnahmeregeln dürfen einer sachgerechten Weiterentwicklung des Vergütungssystems im Weg stehen
Die Bedenken gegen das geplante Gesetzesvorhaben nehme ich ernst.
Nach den uns vorliegenden Informationen, sind alle bisher geförderten Heizungssysteme weiterhin förderfähig. Die Anpassungen bei der Heizungsförderung führen lediglich zu einem vorläufigen Antragsstopp.