
Sehr geehrter Herr Wedig,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Schicken Sie uns Ihre Frage per Email direkt an unsere Büroadresse: michelle.muentefering@bundestag.de .
Sehr geehrter Herr Wedig,
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(...) Parteispenden über 50.000 € werden auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht. Sie können diese hier einsehen: https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000. (...)
(...) Eines ist klar: Vor den schrecklichen Ereignissen in Syrien dürfen und können wir die Augen nicht verschließen. Es entspricht allerdings meiner tiefsten Überzeugung, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht allein mit militärischen Mitteln erfolgreich zu Ende gebracht werden kann. (...)
(...) Angesichts dieses unermesslichen Leids in Syrien und der Befürchtung, dass sich der Konflikt nicht in absehbarer Zeit lösen lassen wird, müssen wenigstens die Bevölkerung humanitär versorgt und schlimmste Menschenrechtsverletzungen verhindert werden. Die Beendigung der Straflosigkeit von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ist dazu ein wesentlicher Schritt. Eine militärische Lösung kann und darf es nicht geben! (...)
(...) Es ist nicht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, wenn ein Teil eines Landes ohne Zustimmung dieses Landes abgespalten wird. Die Annexion der Krim ist also ganz klar zu verurteilen und als völkerrechtswidrig zu bezeichnen. Im Übrigen genauso wie etwa der Irakkrieg oder der Syrien-Einsatz. (...)
(...) Auch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sieht – wie die EMRK – keine „Obergrenze“ vor, wenn von dem Asylsuchenden vorgebracht wird, dass Verfolgung aus den in der Flüchtlingskonvention genannten Gründen (Nationalität, politische Überzeugung, Religion etc.) oder Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Es ist also auch völkerrechtlich nicht zulässig, den Asylantrag einfach nicht zu prüfen („Obergrenze“), wenn etwa der Staat der Durchreise unbekannt ist oder wenn die Asylsuchenden über den Luftweg einreisten. (...)