Familienversicherung bleibt bestehen: Änderungen müssen sachlich und sozial ausgewogen geprüft werden
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Mir geht es ausdrücklich nicht um eine Einschränkung der medizinisch notwendigen Versorgung. Insbesondere bei denen die noch nie in das System eingezahlt haben sollte aber sorgfältig geprüft werden, welche Leistungen im Rahmen der jeweiligen Situation erforderlich sind und welche nicht.
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Die Orientierung an den Besoldungsgruppen der obersten Bundesrichter folgt dabei auch dem Gedanken, dass diejenigen, die Recht sprechen, und diejenigen, die Recht setzen, in vergleichbarer Verantwortung für unseren Staat stehen und deshalb auch vergleichbar entlohnt werden sollten. Diese bestehende Regelung halte ich für richtig.
Wohn-Riester ist ursprünglich aus der Riester-Reform hervorgegangen und damit primär als Instrument der Altersvorsorge konzipiert – nicht als klassische Förderung des Erwerbs von Wohneigentum