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Portrait von Heike Sudmann
Antwort 23.02.2026 von Heike Sudmann Die Linke

Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.

Portrait von David Christopher Stoop
Antwort ausstehend von David Christopher Stoop Die Linke
Portrait von Dennis Thering
Antwort 24.02.2026 von Dennis Thering CDU

Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.