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Der Einspruch des BSW wird im Wahlprüfungsausschuss geprüft. Stellungnahmen und Erwiderungen werden ausgewertet, bevor entschieden wird.
Letztlich entscheidet das Parlament nach sorgfältiger Prüfung im Wahlprüfungsausschuss über die Neuzählung; wir vertrauen auf diesen transparenten und rechtsstaatlichen Prozess
Eine umfassende Neuauszählung aller Stimmen ist nur vorgesehen, wenn konkrete Hinweise auf systematische Fehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen – solche Hinweise gibt es bislang nicht.
Der demokratische Rechtsstaat bietet dafür klare Verfahren.
Ziel muss eine gezielte Strafverfolgung tatsächlicher Täter sein, nicht die pauschale Kontrolle aller.
Im Endeffekt soll hier eine anlasslose Massenüberwachung eingerichtet werden.