Besteuerung von Kryptowährungen - Aus welchem Grund werden dann andere Wirtschaftsgüter nicht besteuert?
Sehr geehrte Frau Hierl,
entgegen des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD, steht jetzt plötzlich die Besteuerung der Kryprowährungen fest. In der Pressekonferenz von heute, werden wir Investoren in Bitcoin und Co, im Prinzip mit Verbrechern gleichgesetzt. Das ist mehr als unverschämt. Man soll für seinen Ruhestand vorsorgen, und dann so etwas. Unfassbar.
Aus welchem Grund werden dann andere Wirtschaftsgüter nicht besteuert? Gilt hier der Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG) nicht?
Natürlich ist es sehr einfach die Kleinsparer hier zu Kasse zu bitten, diese können sich ja nicht wehren. Über den Vertrauensverlust in diese Regierungskoalition brauch ich erst gar nicht schreiben.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen.
Über ein Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans V.

