
Nein, ein Energiepreisdeckel ist nicht rechtswidrig. Politisch wäre es ebenfalls keine Option, Menschen mit einer Verzehnfachung des Gas- oder Strompreises alleine zu lassen.
Nein, ein Energiepreisdeckel ist nicht rechtswidrig. Politisch wäre es ebenfalls keine Option, Menschen mit einer Verzehnfachung des Gas- oder Strompreises alleine zu lassen.
Der Bundestag hat gestern den Weg für die Gas- und Strompreisbremsen frei gemacht und diese in 2. und 3. Lesung beschlossen.
Energiekosten müssen bezahlbar bleiben.
Als SPD-Fraktion ist es uns gelungen, noch im Parlamentarischen Verfahren eine Verständigung zu erlangen, dass ein Härtefallfonds für nichtleitungsgebundene Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro eingerichtet wird
Im Gegensatz zu den anderen Maßnahmen richtet sich dieses bewusst an Arbeitnehmer. Vorruheständler fallen nicht mehr hierunter, da ihr Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst wurde.