Wir fordern eine Regelung von Abbrüchen für die Frühphase der Schwangerschaft außerhalb des StGB und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
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Unsere Position zu §218 StGB finden Sie hier: https://www.dielinkebt.de/themen/a-z/detailansicht/srgr-sexuelle-und-reproduktive-gesundheit-und-rechte/
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Deutschland hat gute Beziehungen zu den USA, zugleich vertreten wir unsere eigenen Interessen in Handels-, Sicherheits- und Außenpolitik selbstbewusst.
Wir werden sehr genau darauf achten, dass notwendige Unterstützungs- und Entlastungsangebote nicht so verändert werden, dass am Ende die Belastungen für Betroffene steigen oder Kosten lediglich in andere Bereiche des Gesundheits- und Pflegesystems verlagert werden
Angesichts der finanziellen wie demographischen Entwicklungen und im Sinne eines gesellschaftlich wie politisch gewünschten Paradigmenwechsels ist es notwendig, die Pflegeversicherung und ihre Leistungen neu auszurichten hin zu mehr Prävention