Ist die Kürzung des Entlastungsbetrags eine teure Fehlentscheidung mit höheren Folgekosten für Pflege- und Gesundheitssystem?
Sehr geehrte Frau Zeulner,als Geschäftsführer eines Betreuungsdienstes erlebe ich täglich Menschen mit Pflegegrad 1, die noch zu Hause leben, aber bereits Unterstützung benötigen. Unsere Mitarbeitenden übernehmen dabei nicht nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Sie arbeiten auch präventiv: Sie achten darauf, dass ausreichend getrunken wird, keine verdorbenen Lebensmittel verzehrt werden, gesundheitliche Veränderungen erkannt werden und die Betroffenen ihren Alltag weiterhin sicher bewältigen können.Fällt diese regelmäßige Unterstützung weg, besteht die Gefahr, dass Probleme erst erkannt werden, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Die Folgen können Stürze, Mangelernährung, Dehydration, Krankenhausaufenthalte, Vereinsamung oder ein schnellerer Übergang in höhere Pflegegrade sein.Halten Sie die Kürzung von 131 Euro monatlich tatsächlich für eine Einsparung, wenn dadurch möglicherweise deutlich höhere Kosten für Krankenhäuser, Pflegekassen und Sozialhilfeträger entstehen?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Umgang mit dem Entlastungsbetrag im Rahmen der geplanten Pflegereform.
Angesichts der finanziellen wie demographischen Entwicklungen und im Sinne eines gesellschaftlich wie politisch gewünschten Paradigmenwechsels ist es notwendig, die Pflegeversicherung und ihre Leistungen neu auszurichten hin zu mehr Prävention. Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Stabilisierung von Pflegebedürftigkeit kommen heute oft zu kurz. Gerade zum Beginn von, aber auch bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit ist im Sinne von Prävention eine intensive pflegefachliche Begleitung maßgeblich, weil sie gezielt und stärker den Umgang mit der eigenen Pflegebedürftigkeit bzw. der eines Angehörigen in den Blick nimmt, berat und unterstützt für ein Versorgungssetting, das die Selbstständigkeit im Alltag erhält oder verbessert.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden in einem Sozialraumbudget zusammengefasst, auf das ein Anspruch ab Pflegegrad 2 bestehen soll, wenn erheblichere Einschränkungen vorliegen. Der dafür monatlich zur Verfügung stehende Leistungsbetrag wird auf 175 €/ Monat angehoben. Bei pflegebedürftigen Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beträgt das Sozialraumbudget darüber hinaus 300 €/ Monat, um Familien mit pflege-bedürftigen Kindern in dieser Lebensphase besonders zu unterstützen. Damit werden Angebote zur Unterstützung im Alltag deutlich aufgewertet und ausgebaut.
Mit freundlichen Grüßen
Emmi Zeulner, MdB

