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Im vorliegenden Fall war ich, bereits vor der Absetzung der Wahl im Bundestag am 11. Juli 2025, nach eingehender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass die Voraussetzungen für dieses höchste Richteramt nicht erfüllt sind.
Alle vermeintlichen Vorwürfe sind ausgeräumt, so dass Frau Brosius-Gersdorf im September gewählt werden kann
Schutz der Verfassungsgerichte ist zentral, deshalb brauchen Bundesverfassungsrichter klare Mehrheiten. Kontroverse Kandidaten müssen diskutiert werden.
Dass Fr. Brosius-Gersdorf durch eine rechte Hetzkampagne zum Rückzug gezwungen wurde, schadet unserer Demokratie und liegt in der vollen Verantwortung der Union
Die BVG-Richterwahl ist keine Formalie. Es ist eine breite Mehrheit nötig. Die Union hätte ihre Bedenken klarer und früher kommunizieren müssen.
Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass die Fraktionsspitzen von Union und SPD in den Sommermonaten die bereits angelaufenen Gespräche hinsichtlich der Wahlen intensivieren und gemeinsam zu einer Lösung finden werden.